Vorschiften

Gemäss den Vorgaben des BAFU darf eine Ethanol-Feuerstelle nur dann ohne Abgasanlage betrieben werden, wenn der Verbrauch bei < 0.3 Liter / h liegt. Alle grösseren Anlagen benötigen zwingend eine Abgasanlage. Diese ist über das Dach zu führen. 


Ein weiterer Umstand der für Verwirrung sorgt, ist die Verbrauchslimite, die in der EU bei < 0.5 Liter / h liegt, was in verschiedenen Hersteller-Dokumentationen falsch wiedergegeben wird. Eine Klärung bedarf auch die Frage wie die Abgasanlage ausgeführt werden soll (T200 oder T400) und wie eine Anlage brandschutztechnisch korrekt einzubauen ist. 

Es ist davon auszugehen, dass die VKF, aber auch die Feuerpolizeiorgane diese Richtlinien künftig viel strenger kontrollieren werden.


 

Bitte beachten Sie, dass Ethanol-Anlagen mit einem Verbrauch von > 0.3 Liter / h zwingend an eine Abgasanlage angeschlossen werden müssen und dass für den Einbau die STP zu berücksichtigen sind


Inware AG